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   OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18   

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https://dejure.org/2019,27676
OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18 (https://dejure.org/2019,27676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2019 - 6 U 140/18 (https://dejure.org/2019,27676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 6 U 140/18 (https://dejure.org/2019,27676)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Der Beklagte verteidigt die angefochtene Entscheidung und führt aus, er habe bereits vorprozessual die Rechtsprechung des BGH zum Az. VI ZR 300/95 zitiert, wonach Erklärungen des Haftpflichtversicherers, der auch aus dem Direktanspruch in Anspruch genommen werde, stets auf die versicherungsvertraglich vereinbarte Deckungssumme begrenzt seien.

    Damit ist der Direktanspruch hinsichtlich seiner Geltendmachung - schon nach dem Wortlaut der Vorschrift - insbesondere durch das versicherte Risiko und die Versicherungssumme nach näherer Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrags begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1982, VI ZR 203/80 - juris m.w.N. Rn. 19; BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 300/95 -, juris, Rn. 12) Der Versicherer soll durch die unmittelbare Inanspruchnahme aus dem Direktanspruch jedenfalls insoweit nicht über das hinaus belastet werden, was er aus dem Versicherungsverhältnis zu regulieren verpflichtet ist.

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16

    Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Zwar ist im Rahmen der Auslegung von Willenserklärungen bei der Heranziehung der maßgeblichen Begleitumstände auch auf das spätere Verhalten der Beteiligten abzustellen (BGH NJW 2017, 1887 Rn. 9 und 16).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77

    Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Entgegen der Ansicht der Klägerin, die insoweit auf die rechtliche Stellungnahme ihres Privatgutachters verweist, ergibt sich eine andere Auslegung der Vergleichserklärung auch nicht im Lichte der Entscheidung des BGH vom 23.01.1979 (VI ZR 199/77).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 203/80

    Befriedigung der die Deckungssumme übersteigenden Direktansprüche mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Damit ist der Direktanspruch hinsichtlich seiner Geltendmachung - schon nach dem Wortlaut der Vorschrift - insbesondere durch das versicherte Risiko und die Versicherungssumme nach näherer Maßgabe des jeweiligen Versicherungsvertrags begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1982, VI ZR 203/80 - juris m.w.N. Rn. 19; BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 300/95 -, juris, Rn. 12) Der Versicherer soll durch die unmittelbare Inanspruchnahme aus dem Direktanspruch jedenfalls insoweit nicht über das hinaus belastet werden, was er aus dem Versicherungsverhältnis zu regulieren verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 07.05.2018 - 3 U 162/17

    Arzthaftung; Vergleich; Haftpflichtversicherung; Beschränkung der Deckungssumme;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Eine von der Ansicht des Senats abweichende Auffassung ergibt sich schließlich nicht aus der Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.03.2018 (OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2018 - I-3 U 162/17 -, juris) Im dort zu entscheidenden Fall, in dem sich der Haftpflichtversicherer eines Krankenhausträgers durch die getroffene Vereinbarung ohne Beschränkung auf eine etwaige Deckungssumme gegenüber dem Geschädigten zum Ersatz der durch einen Behandlungsfehler entstandenen Schäden verpflichtet hatte, waren zum einen weder im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz noch zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf eine beschränkte Haftung des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag erfolgt.
  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 199/77

    § 1593 BGB gilt nicht im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    In dem vom BGH im Verfahren IV ZR 199/77 zu entscheidenden Fall hatte ein Haftpflichtversicherer, gegen den eine rechtskräftige Entscheidung ergangen war, im Nachgang rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht, die ggfls.
  • BGH - VI ZR 326/19 (anhängig)
    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18
    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BGH Aktenzeichen: VI ZR 326/19.
  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 7 U 99/20

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Der Versicherer soll durch die unmittelbare Inanspruchnahme aus dem Direktanspruch jedenfalls insoweit nicht über das hinaus belastet werden, was er aus dem Versicherungsverhältnis zu regulieren verpflichtet ist (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 11.7.2019 - 6 U 140/18, Rn. 31, beck-online).
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